Alle Rechte am «Lawforce» (nachfolgend Software) liegen bei der Incodis GmbH (nachfolgend Provider). Durch die Einrichtung Ihres gewünschten Lawforce-Logins und den Vertragsabschluss bzw. der weiteren Softwareverwendung nach Testtagen, kommt zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde) und der Incodis GmbH ein Software-Lizenzvertrag zustande. Sie erklären sich mit den nachfolgenden Vertragsbestimmungen einverstanden.
Dieser Vertrag regelt die Einräumung der Nutzungsbefugnis (Lizenz) an der Software im Rahmen des abgeschlossenen Lawforce Abos in jeder Form und Ausprägung.
Die zum Abschluss des Lawforce Abos zu akzeptierenden Vertragsinhalte (AGB, Rechtliches und SaaS-Vertrag) sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Falle von Widersprüchen oder
Abweichungen bezüglich der Nutzung der Software gehen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags den anderen Vertragsbestandteilen vor.
Der Provider (Incodis GmbH) erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
Gegenstand des Vertrages ist:
a) die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das Internet und
b) die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting)
Der Provider (Incodis GmbH) erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Software.
Incodis GmbH ist Inhaberin sämtlicher Urheberrechte und aller sonstigen Immaterialgüterrechte an der Software. Die Software wird weder an den Vertragsnehmer
verkauft, noch werden ihm Urheberrechte übertragen. Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer können die Modulberechtigungen der Software während dieser Zeit beliebig oft anpassen.
a) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
b) Dem Vertragsnehmer und den berechtigen Benutzern werden keine darüber hinausgehenden Nutzungsbefugnisse eingeräumt. Sie dürfen die Software insb. weder ändern, korrigieren,
weiterentwickeln, übersetzen, entschlüsseln oder zurückentwickeln noch verkaufen, vermieten, verleihen, übertragen oder sonst wie Dritten zugänglich machen.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher
ausdrücklich nicht gestattet.
d) Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung Lawforce in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.
Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
a) Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Providers unter: www.incodis.com.
b) Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler.
Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert
abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder stark eingeschränkt ist.
c) Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
Incodis GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen immer verfügbar
ist und jederzeit fehlerfrei arbeitet.
a) Incodis GmbH gewährleistet gegenüber dem Vertragsnehmer, dass die Software im Zeitpunkt der Installation gemäss der online zur Verfügung stehenden Anleitung arbeitet.
Sollte die Software fehlerhaft sein, kann der Vertragsnehmer entsprechende Mängel melden.
b) Incodis GmbH wird Fehlermeldungen bei Updates und Weiterentwicklungen mitberücksichtigen oder sogleich beheben, falls dies ohne weiteres möglich ist. Der Vertragsnehmer hat
darüber hinaus keine weiteren Gewährleistungsansprüche.
c) Der Kunde hat nach der vereinbarten Mindestlaufzeit das jederzeitige Recht, vom Lawforce-Abo zurückzutreten.
d) Es gelten die Haftungsbestimmungen in den AGB der Incodis GmbH.
e) Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen,
die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
f) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte
Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte,
Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre
ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr
ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen. Sollte
der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.
a) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
b) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht
oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
d) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
e) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Providers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu
einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00- 19:00 Uhr CET. Bei schweren
Fehlern -die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 8 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden.
Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich,
seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern,
keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
a) Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers
zur Datensicherung – verantwortlich.
b) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende
Virenschutzprogramme einzusetzen.
c) Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde
ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und nur im Rahmen der vereinbarten Lizenzen zu verwenden.
Der Kunde und die berechtigen Benutzer verlieren das Nutzungsrecht an der Software, falls sie eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags verletzen. Incodis GmbH kann einen erneuten
Zugang zur Incodis- bzw. Lawforce-Domain verweigern.
Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch
den Kunden und kann von beiden Parteien nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten monatlich beendet werden.
Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den
Provider insbesondere dann, wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis
im Ausmaß von mindestens einem Zwölftel eines Jahresentgeltes im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos
gemahnt wurde, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter
eingreift, sowie bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen
unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und
Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Incodis GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt.
zu bezahlen. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen,
sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software.
Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen
fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Website www.incodis.com veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen
zu richten. Die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt
schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN Kaufrechts (CiSG). Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Incodis GmbH. Incodis GmbH ist berechtigt, den Vertragsnehmer an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.
a) Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist.
b) Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Kunden zu tragen.
c) Der Endnutzer ist volljährig und befugt, einen rechtlich bindenden Vertrag abzuschließen.
d) Der Endnutzer kann die Incodis GmbH direkt unter der unter www. Incodis.com aufgeführten Kontaktnummer kontaktieren.
Dieser SaaS-Vertrag wurde zuletzt am 17.03.2016 aktualisiert.
www.Incodis.com und www.Law-force.com sind Internetseiten der:
Incodis GmbH
Formerstraße 47
40878 Ratingen
Tel. +49 – 2102 8500 340
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